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Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug, Teil 125. Mai 2017, ist endgültig Schluss mit Schlafen und Wohnen im Fahrerhaus

Seit Donnerstag, den 25. Mai 2017, ist endgültig Schluss mit Schlafen und Wohnen im Fahrerhaus. Denn das Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft. Somit gilt seit Donnerstag 25.05.2017 in Deutschland das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen.

Bundestag und Bundesrat hatten auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im März die Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. Die Neuregelung stellt klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden künftig ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird.

Eine ordentliche Schlafmöglichkeit wird Pflicht

Bislang war mangels Rechtsgrundlage keine Sanktion für diese Fälle vorgesehen. Ein Verbot hat der Gesetzgeber nicht explizit formuliert, es ergibt sich allerdings im Umkehrschluss. Bei Verstoß droht nunmehr ein Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde für Fahrer und 180 Euro für den Unternehmer. Für die Anerkennung einer regelmäßigen Wochenruhezeit muss dem Fahrpersonal künftig eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Neuregelung folgt Deutschland dem Beispiel von Belgien und Frankreich, die das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im Lkw schon seit längerem verbieten.