EU will zweite Generation von intelligenten Tachos einführenMitte 2024 mit intelligenten Tachographen der zweiten Generation auszustatten.
Der Rat der Europäischen Union fordert, dass alle Frachtführer, die im internationalen Verkehr tätig sind, dazu verpflichtet werden, ihre Fahrzeuge ab Mitte 2024 mit intelligenten Tachographen der zweiten Generation auszustatten. Zu den Funktionalitäten ist momentan nur wenig bekannt, es ist aber jetzt schon klar, dass die neuen Geräte eine große Herausforderung für die Gesetzgeber sein werden.
Entfernungs - Maut für alle
EU - Parlament hat sich entschieden, Entfernungs - Maut für alle
Mautgebühren für Lkw und Busse sollen auf europäischen Straßen ab 2023 nach der zurückgelegten Entfernung berechnet werden. Dafür hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit ausgesprochen.
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Sind Fahrer verpflichtet eine Rechnung für die Unterkunft vorzulegen?45-stündige Ruhezeit außerhalb der Fahrzeugs: Sind Fahrer verpflichtet eine Rechnung für die Unterkunft vorzulegen?
Verbote für eine 45-stündige Ruhezeit in der Kabine werden seit einiger Zeit von immer mehr Ländern implementiert. Belgien führte diese Regelungen in 2014 ein, weitere Länder folgten, darunter Frankreich, Deutschland und die Niederlande. Im April dieses Jahres haben die Italiener auch ein Rundschreiben zu diesem Thema veröffentlicht. Auch in Spanien wird ein ähnliches Verbot ab dem nächsten Jahr in Kraft treten.
Erhöhung des Mindestlohn ab 2019Mindestlohnkommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2019 auf brutto 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro
MiLoG: Die Mindestlohnkommission hat der Bundesregierung vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro ab dem 1. Januar 2019 auf brutto 9,19 Euro je Zeitstunde und ab dem 1.Januar 2020 auf brutto 9,35 Euro je Zeitstunde anzuheben.
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Mindestlohngesetz auch auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer anwendbarDas Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 22.08.2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 22.08.2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden, dass das deutsche MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist.